Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wartungsdienstleistungen der FRIEDMANN Service GmbH

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Wartungsdienstleistungen der FRIEDMANN Service GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) an Großkücheneinrichtungen in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Sie umfassen sowohl Wartungsverträge als auch Wartungen, die nach Aufwand abgerechnet werden.

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. Wartungsverträge: Wartungsverträge beinhalten die regelmäßige Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten gemäß den individuellen Vereinbarungen im Wartungsvertrag. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

2.2. Wartungen nach Aufwand: Wartungen, die nicht im Rahmen eines Wartungsvertrags erbracht werden, werden nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer führt diese Wartungsarbeiten gemäß den Anforderungen und Wünschen des Kunden aus, basierend auf einer zuvor getroffenen Vereinbarung oder einem Auftrag des Kunden.

2.3. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Wartungsvertrag oder im Auftrag für eine Wartung nach Aufwand enthalten sind, werden gesondert beauftragt und in Rechnung gestellt.

2.4. Der Auftragnehmer erbringt alle Wartungsarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Wartungsverträge: Die Vergütung für die regelmäßigen Wartungsleistungen richtet sich nach den im jeweiligen Wartungsvertrag vereinbarten Preisen und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.2. Wartungen nach Aufwand: Wartungsleistungen, die nach Aufwand erbracht werden, werden nach den vereinbarten Stundensätzen sowie dem verbrauchten Material zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer berechnet.

3.3. Anfahrtspauschale: Für die Anfahrt werden Zonenpreise erhoben, die sich nach der Entfernung zum Standort des Kunden richten. Die Zonen und entsprechenden Pauschalen stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

3.4. Dieselpauschale: Eine Dieselpauschale wird ebenfalls in Zonen gestaffelt berechnet, abhängig von der zurückgelegten Entfernung. Die Zonen und Beträge stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

3.5. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzüge zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 10 Euro zu berechnen.

 

4. Termine und Fristen

4.1. Die im Wartungsvertrag oder bei der Auftragserteilung vereinbarten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Umständen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer, die Erbringung der Wartungsleistungen zu verschieben.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Wartung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Kunde stellt sicher, dass die zu wartenden Geräte zum vereinbarten Termin betriebsbereit und zugänglich sind. Entstehen durch mangelnde Zugänglichkeit oder Vorbereitungen zusätzliche Kosten, trägt der Kunde diese.

 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Wartungsverträge und Wartungen nach Aufwand: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2. Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Wartungsleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

6.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Eingebaute Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile pfleglich zu behandeln und gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung ausreichend zu versichern.

 

8. Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anfahrtspauschale 28 10 2024 Pdf
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